FAQ Ihre Fragen an uns

  • 1. Darf ich meine Wohnung oder Teile meines Hauses, wie zum Beispiel Einliegerwohnungen, als Ferienwohnung vermieten?

    Wenn Sie eine Ferienwohnung betreiben möchten, muss die bestehende Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgenutzt werden. Die Umnutzung erfolgt durch einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.

  • 2. Wie lange dauert es, bis eine Baugenehmigung ausgestellt wird?

    Die Bearbeitungsdauer seitens der Bauaufsichtsbehörde variiert stark und hängt hauptsächlich von der Größe und Komplexität des Vorhabens ab. Wenn weitere Fachbehörden involviert werden müssen, kann sich die Bearbeitung verlängern. In manchen Fällen ist eine Genehmigungsfreistellung möglich, die je nach Bundesland auch als Freistellungsverfahren oder Kenntnisnahmeverfahren bezeichnet wird. Wenn Ihr Vorhaben die Voraussetzungen hierfür erfüllt, können Sie in der Regel deutlich schneller starten.

  • 3. Was sollte ich überprüfen, wenn ich ein Grundstück kaufe?

    Informieren Sie sich bei der zuständigen Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde über den Bebauungsplan und fordern Sie diesen an, wenn er existiert. Der Bebauungsplan gibt Auskunft über die zulässige Bebauung. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, können Sie sich an der Nachbarbebauung orientieren. Klären Sie außerdem bei den örtlichen Energieversorgern und Abwasserbetrieben die aktuelle Erschließungslage. Fragen Sie auch nach, ob Baulasten oder Grunddienstbarkeiten zugunsten oder zulasten des Grundstücks eingetragen sind.

  • 4. Was sollte ich überprüfen, wenn ich eine Bestandsimmobilie kaufe?

    Neben der optischen Bewertung der Immobilie sollte der Zustand der Bausubstanz geprüft werden, um Renovierungs- und Instandhaltungskosten besser einschätzen zu können. Wurden bereits Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, lassen Sie sich die Handwerkerrechnungen zeigen, um sicherzustellen, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Bei ausgebauten Dachgeschossen oder Wohnkellern sollten Sie prüfen, ob diese Teil der ursprünglichen Baugenehmigung waren oder nachträglich genehmigt wurden. Wenn der Verkäufer keine entsprechenden Nachweise hat, können Sie auch bei der Bauaufsichtsbehörde nach vorhandenen Bauakten im Archiv fragen.

  • 5. Welche Baunebenkosten fallen bei einem Hausbau an?

    Die Baunebenkosten umfassen alle Ausgaben, die für die Bauumsetzung erforderlich sind, jedoch nicht direkt in das Bauwerk selbst einfließen. Sie beginnen mit den Notarkosten beim Grundstückskauf und enden mit der Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung durch das Katasteramt oder einen öffentlich bestellten Vermesser. Abhängig vom Objekt können diese Nebenkosten etwa 12–15 % der gesamten Baukosten betragen.

  • 6. Massiv, oder Leichtbauweise. Welche Bauweise ist die beste?

    Es gibt keine pauschal „beste“ Bauweise; jede hat ihre Berechtigung sowie Vor- und Nachteile. Die Auswahl der Materialien sollte individuell auf das Projekt abgestimmt sein. Es kann auch sinnvoll sein, verschiedene Materialien zu kombinieren, um die jeweiligen Eigenschaften optimal zu nutzen.

  • 7. Benötige ich ein Bodengutachten?

    Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik muss eine Fensterbank schlagregendicht und in der Lage sein, Oberflächenwasser dauerhaft und kontrolliert abzuleiten. Wenn ein Fensterbanksystem verwendet wird, das nachweislich durch ein Prüfzeugnis dauerhaft schlagregendicht ist, könnte theoretisch auf eine zweite Dichtebene verzichtet werden. Allerdings erfordert ein solches geprüftes System eine äußerst sorgfältige Verarbeitung, die auf Baustellen unter widrigen Bedingungen nicht immer gewährleistet ist.

    Ein zuverlässiger Wetterschutz funktioniert zudem nur, wenn alle Baukörperanschlüsse dauerhaft schlagregendicht ausgeführt wurden. Da hier mehrere Gewerke ineinandergreifen und bestimmte Verarbeitungstechniken fehleranfällig sein können, sollte grundsätzlich eine zweite Dichtebene unter der Fensterbank angebracht werden. Dabei spielt die Beschaffenheit der Wand und der Fensterbank eine untergeordnete Rolle.

  • 8. Wie kalkuliere ich die Kosten für Erdarbeiten?

    In der frühen Planungsphase können die Kosten für Erdarbeiten nur durch eine Näherung geschätzt werden, was am besten einem Fachmann überlassen wird. Mit fortschreitender Planung werden die Kosten präziser kalkulierbar. Neben der Geländemodellierung spielt das Bodengutachten eine wichtige Rolle. Berücksichtigen Sie auch, ob das Aushubmaterial auf dem Grundstück verbleiben und wiederverwendet werden kann oder abtransportiert werden muss. Das Gewerk „Erdarbeiten“ umfasst oft mehr als nur den Aushub; es schließt häufig auch Bodenverbesserung, das Bettungspolster, Ringerder, die Entwässerungsanlage, Mediengräben für Versorgungsleitungen sowie Geländesicherungen und Stützmauern mit ein.

  • 9. Was ist eine Abnahme und wie läuft sie ab?

    Die Abnahme ist ein wichtiger Meilenstein für Auftraggeber und Auftragnehmer, der bestimmte Rechtsfolgen nach sich zieht. Mit der Abnahme geht die Verantwortung für das Gewerk vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber über, und die Beweislast ändert sich. Vor der Abnahme muss der Auftragnehmer nachweisen, dass keine Mängel bestehen. Nach der Abnahme liegt die Beweislast beim Auftraggeber. Außerdem beginnt ab dem Tag der Abnahme die Gewährleistungsfrist, und die Schlussrechnung wird fällig. Der Auftragnehmer fordert die Abnahme in der Regel an, wenn die Leistung im Wesentlichen fertiggestellt ist, die Leistung also abnahmereif ist. Während der Abnahme wird geprüft, ob das Werk die vertraglich geschuldete Beschaffenheit hat, im Wesentlichen fertiggestellt und frei von wesentlichen Mängeln ist. Die Abnahme wird protokolliert und von allen Beteiligten unterschrieben. Aufgrund ihrer Bedeutung ist es ratsam, eine qualifizierte Person hinzuzuziehen.

  • 10. Darf ich eine Garage ohne Baugenehmigung bauen?

    In den meisten Bundesländern sind Garagen unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei. In Rheinland-Pfalz beispielsweise darf die Grundfläche der Garage maximal 50 m² und die Höhe maximal 3,2 m betragen (gemessen vom mittleren Gelände bis zur höchsten Stelle der Garage). Wenn die Garage nicht länger als 12 m an der Grundstücksgrenze ist, kann sie direkt an die Grenze gebaut werden.

  • 11. Was ist ein Prüfstatiker und wann wird dieser erforderlich?

    Ein Prüfstatiker ist ein Ingenieur, der die statischen Berechnungen und Baupläne eines Bauwerks auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Er sorgt dafür, dass die Konstruktion sicher ist und alle relevanten Vorschriften erfüllt.

    Ob der Prüfstatiker erforderlich ist, hängt von der Größe und Komplexität des Bauvorhabens sowie des Bundeslandes ab.

  • 12. Was ist der Unterschied zwischen Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht?

    Das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht sind zwei zentrale Bereiche des deutschen Baurechts, die unterschiedliche Aspekte regeln:

    Bauordnungsrecht:
    Das Bauordnungsrecht legt fest, wie ein Bauwerk ausgeführt werden muss, um Sicherheit, Funktionalität und ein ansprechendes Erscheinungsbild zu gewährleisten. Es regelt technische Anforderungen, wie beispielsweise den Brandschutz, sowie Abstandsflächen und Barrierefreiheit. Diese Vorschriften sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt und können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein

    Bauplanungsrecht:
    Das Bauplanungsrecht bestimmt, wo gebaut werden darf und wie Grundstücke genutzt werden können. Es regelt die städtebauliche Entwicklung und Nutzung von Flächen, z.B. ob ein Gebiet für Wohn-, Gewerbe- oder Landwirtschaftszwecke vorgesehen ist.

    Zusammengefasst: Das Bauordnungsrecht regelt das „Wie“ des Bauens, während das Bauplanungsrecht das „Wo“ und „Was“ definiert.

  • 13. Was ist eine Baulast?

    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde eingeht. Sie wird in das sogenannte Baulastenverzeichnis eingetragen und verpflichtet den Eigentümer, bestimmte Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, um die Bebaubarkeit eines anderen Grundstücks zu ermöglichen.

    Beispiele für Baulasten:

    • Zuwegungsbaulast: Ein Grundstückseigentümer verpflichtet sich, einen Zugang oder Zufahrt über sein Grundstück zu ermöglichen.
    • Abstandsflächenbaulast: Ein Eigentümer erlaubt, dass die Abstandsfläche eines Nachbargebäudes auf sein Grundstück reicht.
    • Stellplatzbaulast: Stellplätze, die für ein Bauvorhaben notwendig sind, werden auf einem benachbarten Grundstück bereitgestellt.

    Im Gegensatz zur Grunddienstbarkeit betrifft die Baulast das Verhältnis zwischen Grundstückseigentümer und Baubehörde, nicht zwischen zwei Grundstückseigentümern. Baulasten gelten unabhängig vom Eigentümerwechsel, solange sie im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.

  • 14. Welche Estriche gibt es, und welcher Estrich ist am besten geeignet?

    Estriche werden zunächst nach dem Einbauzustand unterschieden: fließend, erdfeucht und trocken.

    Fließestriche werden mit Fahrmischern oder aus Silos angeliefert und in einem fließfähigen Zustand zur jeweiligen Einsatzstelle gepumpt und verteilt. Sie sind in der Regel selbstverdichtend und selbstnivellierend.

    Erdfeuchte Estriche werden meist direkt auf der Baustelle angemischt. Die Bindemittel, Zuschlagsstoffe und Wasser werden in einer Estrichpumpe gemischt und an die Einsatzstelle gepumpt. Dort werden die erdfeuchten Estriche verteilt, auf die richtige Höhe abgezogen und maschinell geglättet.

    Trockenestrichsysteme werden als Plattenwerkstoffe ausgelegt und untereinander verklebt.

    Im nächsten Schritt unterscheiden sich Estriche in den verwendeten Bindemitteln, die im Wesentlichen die Eigenschaften des Estrichs bestimmen. Gängige Estricharten sind z. B. Zementestrich, Calciumsulfatestrich/Anhydritestrich, Gussasphaltestrich und Kunstharzestrich. Trockenestriche bestehen meist aus Gips- oder Zementfaserplatten.

    Zement- und Calciumsulfat-/Anhydritestriche können sowohl fließend als auch erdfeucht eingebaut werden. Die übrigen Estricharten werden meist nur erdfeucht, oder heiß (Gussasphaltestriche) eingebaut.

    Welcher Estrich für die jeweilige Anwendung am besten geeignet ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, da jeder Estrich seine eigenen Vorteile mit sich bringt. Grundsätzlich bietet Zementestrich eine hohe Anwendungsvielfalt und wird daher am häufigsten verwendet.

  • 15. Welche Nachteile hat der Holzrahmenbau?

    Die Holzrahmenbauweise ist eine moderne Weiterentwicklung des traditionellen Fachwerks, das auf eine lange handwerkliche Tradition zurückblickt. Einige der ältesten erhaltenen Häuser in Deutschland sind Fachwerkhäuser, was zeigt, dass Holz als Tragwerk in Bezug auf Beständigkeit keine Nachteile aufweist. Voraussetzung für die Langlebigkeit eines Holzrahmenbaus über viele Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte ist jedoch eine fachgerechte Planung und Ausführung.

    Die Achillesferse des Holzrahmenbaus ist unstrittig der Sockel. Aber auch der Geschosswechsel oder der Wandaufbau im Allgemeinen sind entscheidend für die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Gebäudes.

    Wenn man dem Holzrahmenbau einen Nachteil gegenüber dem Mauerwerksbau zuschreiben möchte, dann wären dies vor allem der Schall- und Brandschutz. Allerdings gibt es auch hierfür geeignete Konstruktionen und Schichtaufbauten, die diese vermeintlichen Nachteile ausgleichen können.

  • 16. Ist eine Lüftungsanlage bei einem Neubau Pflicht – und ist sie empfehlenswert?

    Eine direkte Verpflichtung gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht nicht. Allerdings muss bei einem Neubau ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellt werden. Ziel dieses Konzepts ist der Feuchteschutz des Gebäudes.

    Das GEG schreibt vor, dass die wärmeübertragende Gebäudehülle – also alle Bauteile, die das Gebäude vor Witterungseinflüssen schützen, wie z. B. Außenwände, Fenster oder Dächer – dauerhaft luftundurchlässig, also luftdicht, ausgeführt werden muss. Dies reduziert den Energieverlust über die Gebäudehülle, führt jedoch gleichzeitig dazu, dass der notwendige Mindestluftwechsel ohne zusätzliche Maßnahmen nicht erreicht wird.

    Vereinfacht gesagt, wird das Gebäude so dicht, dass verbrauchte und feuchte Luft nicht ausreichend nach außen abgeführt wird. Das ist nicht nur unangenehm für die Bewohner, sondern langfristig auch schädlich für das Gebäude. Daher ist das Lüften in Neubauten wesentlich wichtiger als in unsanierten Bestandsgebäuden.

    Diese Problematik betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch energetisch sanierte Bestandsgebäude, z. B. bei einem Fensteraustausch oder der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) an den Außenwänden.

    Das Lüftungskonzept legt individuell fest, welche Maßnahmen erforderlich sind. Häufig wird dabei eine Ventilator gestützte Lüftung – also eine kontrollierte Wohnraumlüftung – empfohlen.

  • 17. Sind Bauantragspläne auch für die Ausführung ausreichend?

    Bauantragspläne im Maßstab 1:100 sind grundsätzlich nicht ausreichend für die Ausführung eines Bauvorhabens. Sie dienen dazu, die Genehmigung bei der Baubehörde einzureichen und die grundlegenden Aspekte des Projekts darzustellen. Für die tatsächliche Ausführung benötigt man detailliertere Ausführungspläne im Maßstab 1:50 und kleiner, welche präzise Angaben zu Konstruktion, Materialien und technischen Details enthalten. Hierbei werden alle Belange unterschiedlicher Fachplaner berücksichtigt und zusammengeführt. Die Ausführungspläne werden zur Umsetzung des Projekts verwendet und werden nach den Vorgaben der Genehmigungspläne weiterentwickelt.

  • 18. Was sind Bautechnische Nachweise- und wofür benötige ich diese?

    : Bautechnische Nachweise sind Dokumente, die bestätigen, dass ein Bauvorhaben den gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Sie werden im Rahmen des Bauantrags eingereicht, müssen jedoch in vielen Fällen erst nach Erteilung der Baugenehmigung, mit Beginn der Arbeiten, der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Zu den häufigsten Nachweisen gehören:

    1. Standsicherheitsnachweis: Belegt, dass die Tragfähigkeit des Gebäudes gewährleistet ist.
    2. Brandschutznachweis: Bestätigt, dass die Brandschutzanforderungen erfüllt sind.
    3. Schallschutz- und Wärmeschutznachweise: Zeigen, dass das Gebäude den Anforderungen für Schall- und Wärmeschutz entspricht.

    Diese Nachweise sind Voraussetzung, damit das Bauvorhaben sicher und gemäß den Vorschriften umgesetzt werden kann.

  • 19. Wieviel m² sollte ich für die Planung eines Einfamilienwohnhauses einplanen?

    Für ein Einfamilienhaus plant man in der Regel mit etwa 30 bis 40 m² pro Person. Diese Fläche umfasst alle wesentlichen Räume wie Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche und Badezimmer. Die genaue Größe hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Für eine Familie mit 4 Personen wären somit etwa 120 bis 160 m² üblich.

  • 20. Was ist Radon, ist Radon gefährlich – und wie schütze ich mich davor?

    Radon ist ein farb- und geruchloses, radioaktives Gas, das natürlich aus dem Boden, Gestein und Wasser austritt. In geschlossenen Räumen, besonders in Kellern oder gut isolierten Häusern, kann sich Radon ansammeln und in höheren Konzentrationen gesundheitsschädlich wirken.

    Gefährlich wird Radon, wenn es über längere Zeit in hohen Konzentrationen eingeatmet wird, da es in die Lunge gelangt und dort das Krebsrisiko erhöhen kann.

    Beim Bau eines Hauses können spezielle Maßnahmen wie radondichte Folien oder Lüftungssysteme integriert werden, um das Risiko signifikant zu minimieren.

    Ob ein Grundstück mit Radon belastet ist oder sein könnte, lässt sich oftmals den Bebauungsplänen entnehmen – insbesondere bei neueren Bebauungsplänen, falls eine Belastung vorliegt. Zusätzlich können das Bodengutachten oder eine Anfrage beim Bundesamt für Strahlenschutz darüber Aufschluss geben.

  • 21. Muss in Bädern eine Abdichtung erfolgen, auch wenn dort alles gefliest ist?

    Ja, in Bädern ist eine Abdichtung zwingend erforderlich, auch wenn die Wände und Böden vollständig gefliest sind. Fliesen und Fugen bieten keinen vollständigen Schutz vor Feuchtigkeit, da Wasser durch die Fugen in den Untergrund eindringen kann.

    Nach den geltenden Vorschriften wie z. B. der DIN 18534 müssen alle wasserbelasteten Bereiche abgedichtet werden, insbesondere:

    1. Dusch- und Wannenbereiche (Wände und Böden).
    2. Bodenflächen, die regelmäßig mit Wasser in Kontakt kommen.
    3. Randbereiche um Sanitäreinrichtungen wie Waschbecken.

    Die Abdichtung erfolgt durch den Auftrag von flüssigen Abdichtungen, Abdichtungsfolien oder Dichtbändern vor dem Verlegen der Fliesen. Dies sorgt dafür, dass der Untergrund dauerhaft vor Feuchtigkeit geschützt ist.

  • 22. Was sind Gebäudeklassen?

    Gebäudeklassen sind Kategorien, die Gebäude nach ihrer Nutzung, Höhe, Größe und der Anzahl der Nutzer einteilen. In Deutschland werden sie gemäß der jeweiligen Landesbauordnung definiert. Die Einteilung in Gebäudeklassen dient dazu, die Anforderungen an den Brandschutz, die Statik und andere baurechtliche Aspekte festzulegen.

    Die fünf Gebäudeklassen sind:

    1. Gebäudeklasse 1:
      Freistehende Gebäude mit maximal zwei Nutzungseinheiten (z. B. Wohnungen) und bis zu 7 m Höhe. Dazu gehören kleine Einfamilienhäuser und Garagen.
    2. Gebäudeklasse 2:
      Gebäude mit maximal zwei Nutzungseinheiten, die bis zu 7 m hoch sind und nicht freistehend sein müssen (z. B. Doppelhäuser).
    3. Gebäudeklasse 3:
      Sonstige Wohn- und Nichtwohngebäude mit einer Höhe von bis zu 7 m (z. B. kleinere Bürogebäude oder Reihenhäuser).
    4. Gebäudeklasse 4:
      Gebäude mit einer Höhe von mehr als 7 m, jedoch maximal 13 m, und Nutzungseinheiten von jeweils bis zu 400 m².
    5. Gebäudeklasse 5:
      Gebäude mit einer Höhe von mehr als 13 m und beliebiger Größe der Nutzungseinheiten.

    Die Höhe des Gebäudes wird dabei von der Geländeoberfläche bis zur Oberkante der Fußbodenfläche des obersten Geschosses gemessen. Die Gebäudeklasse ist ein wesentlicher Faktor in der Planung, da sie die technischen Anforderungen und die notwendigen Nachweise für das Bauvorhaben bestimmt.

  • 23. Muss ich mich an die Vorgaben aus einem Bebauungsplan halten?

    Ja, Bebauungspläne sind rechtlich bindend, und man muss sich danach richten, wenn das betroffene Grundstück in einem Gebiet liegt, für das ein Bebauungsplan existiert. Ein Bebauungsplan legt fest, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen, und wird von der Gemeinde oder Stadt erstellt. Wenn man von den Vorgaben des Bebauungsplans abweichen möchte, ist ein Befreiungsantrag oder eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Baubehörde erforderlich. Diese wird jedoch nur in begründeten Fällen und bei Wahrung des öffentlichen Interesses genehmigt. Die Bauaufsichtsbehörde hat jedoch jederzeit das Recht, die gewünschte Befreiung abzulehnen.

  • 24. Was darf ich bauen, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?

    Wenn es für dein Grundstück keinen Bebauungsplan gibt, gelten die Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Das bedeutet, dein Bauvorhaben muss sich in die nähere Umgebung einfügen. Die wichtigsten Kriterien hierfür sind:

    1. Art der Nutzung: Dein Bauvorhaben muss zur Umgebung passen. In einem Wohngebiet darf man z. B. nur Wohnhäuser bauen, keine Gewerbebauten.
    2. Maß der baulichen Nutzung: Die Gebäudehöhe, die Geschosszahl und die Grundfläche deines Gebäudes müssen sich an den vorhandenen Gebäuden in der Umgebung orientieren.
    3. Bauweise: Offene oder geschlossene Bauweise (freistehende Gebäude oder Reihenbebauung) und die Anordnung deines Gebäudes auf dem Grundstück müssen mit der Umgebung harmonieren.
    4. Erschließung: Das Grundstück muss ausreichend erschlossen sein, also Zugang zu Straßen sowie Versorgungsleitungen (z. B. Wasser, Abwasser, Strom) haben.
  • 25. Was ist eine weiße Wanne bei einem Keller?

    Eine weiße Wanne ist eine spezielle Bauweise für Keller oder erdberührte Bauteile im Allgemeinen, die vor allem bei hohem Grundwasserstand oder stark wasserführendem Boden verwendet wird. Sie besteht aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton), der gleichzeitig die tragende Funktion übernimmt und das Eindringen von Wasser verhindert.

    Zusätzlich werden Fugen, Übergänge und Anschlüsse mit speziellen Abdichtungssystemen versehen, um eine vollständige Dichtigkeit zu gewährleisten. Im Gegensatz zur „schwarzen Wanne“, bei der eine Außenabdichtung aufgebracht wird, ist die Dichtigkeit hier direkt in der Beton-Konstruktion integriert.

  • 26. Was bedeutet bauseits?

    Der Begriff bauseits bedeutet, dass eine bestimmte Leistung, Materialbereitstellung oder Aufgabe vom Bauherrn oder dessen beauftragten Unternehmen erbracht werden muss – und nicht vom Hauptauftragnehmer, wie z. B. dem Architekten oder Bauunternehmer.

    Ein Beispiel: Wenn in einem Bauvertrag steht, dass „bauseits“ der Stromanschluss bereitzustellen ist, bedeutet das, dass der Bauherr dafür verantwortlich ist, diesen rechtzeitig vor Baubeginn zu organisieren.

    Der Begriff wird häufig in Bauverträgen verwendet, um klar abzugrenzen, wer welche Leistungen übernimmt.

  • 27. Was ist eine Grunddienstbarkeit?

    Eine Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das einem anderen Grundstück oder dessen Eigentümer gewisse Nutzungen oder Einschränkungen des belasteten Grundstücks ermöglicht. Sie dient dazu, das Eigentum am belasteten Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks dauerhaft einzuschränken.

    Typische Beispiele für Grunddienstbarkeiten sind:

    • Wegerecht: Der Eigentümer eines Nachbargrundstücks darf über das belastete Grundstück gehen oder fahren.
    • Leitungsrecht: Die Verlegung und Wartung von Strom-, Wasser- oder Abwasserleitungen ist erlaubt.

    Grunddienstbarkeiten werden ins Grundbuch des belasteten Grundstücks eingetragen und gelten unabhängig vom Eigentümerwechsel, also „dinglich“.

  • 28. Ist ein Vermesser für einen Neubau notwendig?

    Ja, in der Regel ist ein Vermesser für einen Neubau notwendig, da genaue Vermessungen eine wichtige Grundlage für das Bauvorhaben darstellen. Vermesser oder Vermessungsingenieure übernehmen dabei mehrere Aufgaben:

    1. Höhenaufmaß: Ein Vermesser nimmt an verschiedenen Punkten auf dem Grundstück die Geländehöhen auf und erstellt einen Höhenplan, auf dem ersichtlich wird in welcher Art und Weise der Geländeverlauf auf dem Grundstück stattfindet. Dies ist besonders wichtig für die Planung des Neubaus hinsichtlich der Gründungshöhe, Zufahrt und dem Anschluss an den öffentlichen Kanal.
    1. Lageplan des Grundstücks: Ein Vermesser erstellt einen amtlichen Lageplan, der für den Bauantrag erforderlich ist. Darin sind die Grundstücksgrenzen, Nachbargebäude und Höhenangaben genau verzeichnet.
    2. Absteckung des Gebäudes: Vor Baubeginn wird das Gebäude von einem Vermesser exakt auf dem Grundstück abgesteckt. Dies stellt sicher, dass es genau an der genehmigten Stelle errichtet wird und die Abstandsflächen eingehalten werden.
    3. Gebäudeeinmessung: Nach der Fertigstellung des Gebäudes wird dieses eingemessen und ins Liegenschaftskataster eingetragen.

    In den meisten Bundesländern sind diese Schritte gesetzlich vorgeschrieben. Die Einbindung eines Vermessers garantiert somit die Einhaltung von Vorgaben und minimiert spätere Streitigkeiten über Grenzen oder Abstände.